Fußballcamps

ESV-Fußball-Camps

Sommercamps ab sofort buchbar/

Plätze im Pfingstcamp frei.

 

News:

 

  • Fedai Karavas  verstärkt als permanentes Mitglied unser Fußball-Campteam
  • Verbessertes Angebot für leistungsorientierte und talentierte Spieler
  • Neue Buchungssoftware in Zusammenarbeit mit Kibelino ab Sommer: Automatische Rechnungserstellung und verbesserter Buchungsprozess.
    (Vorläufiger Anmeldeprozess ohne diese Software)
  • Junge Camptrainer vom MFS ausgebildet

 


Fußball-Camps 2024:


Leistungen:

  • Training und Betreuung von 8:30 – 15:30 Uhr
  • Training in kleinen Gruppen (ca. 7-8 Kinder pro Trainer:in)
  • Kinderfreundliches Mittagessen
  • Snackpause und Wasser während des Trainings
  • Puma-Camp-Trikot
  • für Spieler der Jahrgänge 2011-2018


Preise:

  • 189,- € für 4 Tage (Pfingsten)
  • 209,- € für 5 Tage (Sommercamps)
  • ESV-Mitglieder erhalten jeweils 20 € Rabatt


Termine:

  • Ostern (25.03.-28.03.) (4 Tage)
  • Pfingsten (27.05.-31.05.) (4 Tage, Donnerstag Feiertag)


Pfingsten/Sommer buchen


Fragen oder Anliegen?
esv.fussball.camp@gmail.com

  • Wir über uns

    Kleine Gruppen, originelles Training und verlässliche Betreuung mit einem sehr guten Trainer-Schlüssel (ca 7-8 Kinder pro Trainer) sind unsere Grundleistungen. Fröhlich soll es dabei zugehen und alle Kinder und Trainer mögen dabei viel Spaß haben. 


    Überdies wird beim ESV die sportliche Konzeption nicht nur von leidenschaftlichen Fußballtrainern, sondern auch von studierten und studierenden Sportlehrern erstellt. Das ermöglicht uns den Blick über den Tellerrand unserer Kernsportart hinaus. 


    Neu wird ab 2024 sein, dass wir  bei talentierteren  Kindern forderndere Trainingsreize setzen werden. Dazu haben wir mit Fedai Karavs einen zusätzlichen Campleiter angestellt.


    Marlon Whitaker und jener Fedai Karavas freuen sich mit ihrem jungen Team, eure Kinder auf unseren Trainingsplätzen innerhalb des Nymphenburger Schlossparks begrüßen zu dürfen.

  • FAQ

    1. Gibt es noch freie Plätze im nächsten Feriencamp ?

    Solange die Buchung über unser Webformular möglich ist, gibt es freie Plätze. 


    2. Wann ist der Anmeldeschluss für das nächste Camp?

    Maximal können pro Campwoche 60 Kinder teilnehmen. Anmeldeschluss ist, wenn die Camps ausgebucht sind. Wir bitten allerdings um eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Wir müssen Trainer:innen buchen, Trainingsshirts kaufen, Beflocken lassen und vieles mehr... Unsere Camps sollen gut geplant sein und je früher wir mit unserem Minimum ausgebucht sind, umso schneller können wir auch zusätzliche Plätze organisieren. Frühzeitige Buchungen helfen dabei sehr. Danke!


    3. Muss mein Kind Mitglied im Verein bzw. in der Fußballabteilung sein?

    Nein. Unser Angebot richtet sich an jeden, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein bzw. der Abteilung.


    4. Kann mein Kind nur an einzelnen Tagen am Camp teilnehmen?

    Nein. 


    5. Gibt es Rabatte bei den Camp-Gebühren?

    Ja. Mitglieder zahlen weniger als Nichtmitglieder.

    Die genauen Camp-Preise findet ihr auf der Website.


    6. Wie funktioniert die Anmeldung?

    Um sich für das Feriencamp anzumelden, müsst ihr bitte unser Anmeldewebformular ausfüllen. Bitte klickt dazu auf den enstprechenden roten Button.


    7. Erhalte ich eine Anmeldebestätigung?

    Nein. Sobald ihr den Danke-Screen mit den Zahlunsmodalitäten nach dem Bestellvorgang angezeigt bekommt, könnt ihr davon ausgehen, dass euer Bestellvorgang technisch funktioniert hat. Macht euch von dieser Seite einen Screenshot. Zusammen mit dem Überweisungsbeleg habt ihr damit eure Bestätigung 


    8. An welches Alter richtet sich das Angebot?

    Unser Angebot richtet sich an alle Jungs und Mädchen bis zur "neuen" U13.


    9. Muss mein Kind bereits Fussball spielen? An welches Niveau richtet sich das Angebot?

    Bei uns sind alle willkommen. Unabhängig davon, ob schon Fussballerfahrungen gesammelt wurden oder nicht. Wir bilden aber Gruppen nach Leistungsstand.


    10. Gibt es ein eigenes Angebot für Mädchen?

    Im Camp trainieren Mädchen und Jungs gemeinsam. Falls sich Mädchen als Gruppe anmelden, bieten wir das aber gerne an.


    11. Findet ein eigenes Torwarttraining statt?

    Nein. Die Torhüter*innen werden in das normale Camp-Programm einbezogen. 


    12. Wie sieht die Betreuungszeit an den einzelnen Camptagen aus?

    Das Training  findet jeden Tag von 9:30 Uhr – 15:30 Uhr statt. Eure Kinder sind aber schon ab 8:30 Uhr zum freien Spiel willkommen  und werden auch betreut.


    13. Wer sind die Trainer:innen beim Camp?

    Das Camp wird ausschließlich von Trainer:innen des ESV München durchgeführt. Wir werden  in den einzelnen Gruppen je einen erfahrenen Trainer:in und mindestens einen jugendlichen Trainer:in einsetzen. Wir streben dabei einen kleinen Schlüssel von einem Trainer:in für  etwa 7-8 Spieler:innen an, um eure Kinder bestmöglich zu betreuen.


    14. Wo findet das Mittagessen statt?

    Ein warmes Mittagessen gibt es täglich in einer unserer Vereinsgaststätten oder vom Caterer.


    15. Mein Kind hat Essensunverträglichkeiten/Allergien etc. Kann es trotzdem teilnehmen?

    Das ist kein Problem. Gebt die Essensunverträglichkeiten und Allergien bitte auf dem Anmeldeformular an. 

  • Ein typischer Camptag

    8:30-9:30 Ankunft:

    Die Trainer:innen bauen die Übungen für die Einheiten auf, während die frühen Campteilnehmer:innen in Ruhe ankommen können: Frei kicken, tandeln, über den vorherigen Camptag ratschen...


    9:30-11:30 Intensive Vormittagseinheit

    Unterschiedlichen Schwerpunkte: Technik, Koordination, Passen... 


    11:30-12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 

    ... in einer unserer Vereinsgaststätten oder über ein Catering


    12:45-14:15  Extensive Einheit 

    Spiele wie Dribbelkönig oder Zielschießen, die den Vormittagsschwerpunkt vertiefen.


    14:15-14:30 Obst-Snackpause


    14.30-15:30 Abschlussspiel

    Championsleague, Tschechenrolle...


    (beispielhaft)


  • AGB

    Allgemeine Geschäfts-und Teilnahmebedingungen Ferienprogramme ESV München e.V.


    Diese Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem ESV München e.V. als Anbieter

    von Ferienprogrammen, Camps o.ä. und den Teilnehmern bzw. deren gesetzliche Vertreter.


    1. Anmeldung, Rechtsbeziehungen, Vertragsschluss

    a) Mit der Anmeldung online über die Homepage des entsprechenden Ferienprogramms oder bei der Ge-

    schäftsstelle/Abteilung des ESV wird noch kein Vertragsverhältnis begründet, es liegt damit lediglich eine sog. eine Interessensbekundung an der Teilnahme vor.

    b) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn eine elektronische Anmeldebestätigung (= Angebot auf Abschluss eines Vertrages) zugegangen ist und die Teilnehmenden dieses Angebot annehmen, indem sie den Teilnah-

    mepreis innerhalb der gesetzten Frist überweisen.

    c) Die Rechtsbeziehung zwischen dem ESV und den Teilnehmer.innen sind privatrechtlicher Natur. Jede Ände-

    rung oder Ergänzung des Vertrages muss einvernehmlich schriftlich erfolgen. Gerichtsstand für Streitigkeiten

    aus dem Vertragsverhältnis ist München. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ungültig sein,

    bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


    2. Leistungen, Aufsichtspflicht

    a) Die vom ESV angebotenen Leistungen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Programm und finden an dem

    in der Programmausschreibung bezeichneten Ort statt.

    b) Die Aufsichtspflicht beginnt /endet mit Übergabe des Kindes an/durch den Betreuer an der Eingangstüre zur

    Turnhalle/zum Sportsaal oder an dem in dem Ferienprogramm gesondert angegebenen Ort.

    c) Im Falle einer Übernachtung gilt eine Bettruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag als vereinbart.

    d) Die Betreuung erfolgt durch Mitarbeitende des ESV, diese können auch minderjährig sein.


    3. Pflichten der Teilnehmer:innen, Preise, Krankheiten o.ä.

    a) Der Teilnahmepreis ist spätestens 2 Wochen nach Eingang der Anmeldung und spätestens 2 Wochen vor Ver-

    anstaltungsbeginn zur Zahlung fällig, andernfalls hält der ESV sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages nicht aufrecht und der reservierte Platz wird frei gegeben.

    b) Eventuelle Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Beeinträchtigungen der Teilnehmenden

    müssen bei der Anmeldung schriftlich mitgeteilt werden.

    c) Im Falle einer Krankheit oder Quarantäneanordnung vor Beginn des Ferienprogrammes gelten die Regelun-

    gen zum Rücktritt gem. Nr. 4. Erfolgt die Erkrankung oder Quarantäneanordnung im Laufe des Programmes besteht kein (auch kein anteiliger) Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

    4. Rücktritt, Nichtantritt, Ausschluss, Absage

    a) Vor Beginn des Ferienprogrammes ist unter den nachfolgenden Regularien ein Rücktritt möglich:

    aa) Bei einem Rücktritt bis zum 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erhält der ESV als Ersatz für bereits

    getroffene Vorkehrungen/Aufwendungen einen Erstattungsanspruch in Höhe von € 30.- Dieser Betrag wird

    mit einer bereits gezahlten Teilnahmegebühr verrechnet.

    bb) Bei einem Rücktritt ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Erstattung der bereits

    gezahlten Teilnahmegebühr. Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass für solche Fälle evtl. eine

    Reiserücktrittskostenrechnung bei einem Drittanbieter abgeschlossen werden kann.

    cc) Der Rücktritt ist in allen Fällen schriftlich (Post, Email) zu erklären und muss die Kontoverbindung des Zu-

    rücktretenden enthalten. Ausschlaggebend für die Berechnung etwaiger Erstattungen ist der Eingang der


    Rücktrittserklärung bei ESV München e.V. Margarethe-Danzi-Str. 21 in 80639 München oder per Email bei:

    kibelino@esv-muenchen.de oder bei der entsprechenden Abteilung mit der bekannten Abteilungs-Email-

    Adresse auf der Homepage des ESV München.


    ESV München e.V., Margarethe-Danzi-Str. 21, 80639 München



    b) Bei verspätetem Antritt, vorzeitigem Abholen oder Nichtantritt einer gebuchten Veranstaltung besteht kein

    Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr. Auch für solche Fälle empfiehlt

    sich ggf. der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


    c) Regelung für Kibelino-Teilnehmer:innen: Teilnehmende, die einen Antrag auf Ermäßigung des Teilnahmeprei-

    ses nach den Richtlinien der Stadt München – Sozialreferat – gestellt haben und die die Ferienwoche aus

    Nicht-Krankheitsgründen nicht antreten, (Teilnehmer:in war an keinem Tag einer Ferienwoche anwesend),

    müssen die Teilnahmegebühr in voller Höhe entrichten.

    d) Der ESV ist berechtigt, aus zwingenden Gründen eine Maßnahme abzusagen bzw. abzubrechen (z.B. höhere

    Gewalt, Sicherheit der Kinder, Ausbruch von ansteckenden Krankheiten). In diesem Fall erfolgt eine vollstän-

    dige/anteilige Gutschrift für ein folgendes ESV-Ferienprogramm in Höhe der Anzahl ausgefallener Tage.


    e) Sollte ein:e Teilnehmer:in den Ablauf massiv stören und sich nicht an die Anweisungen des Betreuungsperso-

    nals halten, ist er/sie von einem Erziehungs- und/oder Abholungsberechtigten abzuholen. Für diesen Tag er-

    folgt keine - auch keine anteilige - Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Erfolgt ein dauerhafter Ausschluss

    von der Veranstaltung, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren oder eine Gutschrift; der Veranstalter

    muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen

    Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.


    5. Versicherung, Abholung

    a) Der ESV München schließt für alle Teilnehmer:innen von ESV-Ferienprogrammen eine allgemeine Veranstal-

    ter-Haftpflichtversicherung für die jeweilige Dauer der Ferienmaßnahme ab.

    b) Die Teilnehmer:innen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Eventuelle

    Erkrankungen oder Verletzungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken.

    c) Die Teilnehmer:innen sind bis zum Alter von 10 Jahren von einem Erziehungs- und/oder Abholungsberechtig-

    ten abzuholen. Ältere benötigen eine dem ESV vorzulegende schriftliche Erlaubnis, wenn sie alleine nach Hause gehen dürfen – in diesem Fall muss eine persönliche Abmeldung beim Betreuungspersonal persönlich

    erfolgen.


    6. Haftung

    ESV München haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der Teilnehmer:innen haften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden. Ver-

    mittelt der ESV München Fremdleistungen haftet er nicht für deren Durchführung, soweit in der Programmbeschrei-

    bung auf die Vermittlung ausdrücklich hingewiesen wird.

    Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die

    auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausge-

    schlossen oder beschränkt ist.


    7. Datenschutz, Einwilligungserklärung

    Die Teilnehmer:innen bzw. deren gesetzliche Vertreter erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen angege-

    benen Daten - auch in elektronischer Form - unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt

    werden und dass diese Daten an die Betreuungspersonen des Ferienprogramms übermittelt werden. An sonstige

    Dritte werden die Daten nicht weitergegeben. Die notwendigen personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen im

    Sinne von Ziffer 4 c werden an die zuständige Stelle der Stadt München weitergeleitet.

    Nach Beendigung des Ferienprogramms dürfen die Stammdaten bis auf Widerruf für das Ferienprogramm im Folge-

    jahr verarbeitet und genutzt werden. Die Daten werden nur in anonymisierter Form (das heißt, die Daten können


    keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden) für statistische Zwecke und einen eventuellen Abschlussbericht


    über das Ferienprogramm verarbeitet und genutzt. Die mit den Daten befassten Personen sind auf das Datengeheim-

    nis verpflichtet. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit für die Zukunft schriftlich (Email. Brief, Telefax) gegen-

    über dem ESV München widerrufen werden.


    8. Bildrechte


    Die Teilnehmer:innen bzw. gesetzliche Vertreter erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Ferienpro-

    gramms Aufnahmen (Fotos und Videos) von ihnen angefertigt werden. Diese dürfen ohne Namensnennung für Zwe-

    cke wie Presseveröffentlichungen, Flyer, Plakate sowie der Präsentation auf der ESV München-Homepage unentgelt-

    lich genutzt und/oder veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden die Aufnahmen nicht an Dritte weitergegeben.

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